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Tag: 12. März 2021

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Auf dieser Seite möchte ich mich Ihnen in meiner beruflichen Qualifikation als

Fachanwalt für Erbrecht und

zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

RA MARWIN H. ROTH FACHANWALT FÜR ERB- U. ARBEITSRECHT

persönlich vorstellen und Ihnen weitere Links auf meine speziellen Erbrechtsinformationsseiten zeigen, die über diverse erbrechtliche Fragen und erbrechtliche Zusammenhänge informieren, sei es durch Erklärungen und Erläuterungen, aber auch durch neueste Urteile Deutscher Gerichte, Obergerichte oder des Bundesgerichtshofs zu wichtigen erbrechtlichen Fragen in der Praxis.

Marwin H. Roth ist Fachanwalt für Erbrecht und seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwalt im Erbrecht intensiv tätig. Mehrere 1000 Fälle, seien es Erbberatungen, Testamentsgestaltungen, Vorbereitung von Erbverträgen, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen für enterbte Angehörige, die Bearbeitung von geltend gemachten Pflichtteilsansprüche für Erben, die Regulierung von Erbengemeinschaften im Streit aber auch Erbengemeinschaften, die einvernehmlich den Fachanwalt Marwin H. Roth beauftragt haben, den Nachlass vollständig abzuwickeln, die Führung von Rechtsstreiten bei den Gerichten in Pflichtteilssachen, Erbauseinandersetzungssachen, Anfechtungsprozessen. Er führte in den Jahrzehnten bei verschiedenen Gerichten, durch verschiedene Instanzen auch etliche Prozesse durch.

Kompetenzen im Erbrecht:

„Beratung oder Bearbeitung in Erbrechtsfragen setzt eine große persönliche Lebenserfahrung, Fingerspitzengefühl, taktische Entscheidungen und Vorgehensweisen ebenso, wie Durchsetzungsvermögen und hohe rechtlich – fachliche Qualifikation, gepaart mit größter beruflicher Erfahrung im Erbrecht voraus.“

Diese langjährigen Erfahrungen und Qualifikationen bringt der Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth – als anerkannter Erbrechtsspezialist über die Grenzen des Saarlandes hinaus – seit etlichen Jahren mit.

Sein Mandantenkreis besteht aus vermögenden Familien, Familien des Mittelstands, aber auch Menschen, die weniger zu vererben haben. 90 % aller Mandanten, die zur Fachanwaltskanzlei Erbrecht Marwin H. Roth als Mandanten kommen, werden von anderen ehemaligen Mandanten empfohlen oder von Rechtsanwaltskollegen oder Notaren. Der Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth übernimmt Mandate bundesweit, wickelt diese auch europaweit ab.

Vergütung:

Üblicherweise gilt für die Vergütung auch in Erbfällen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei wegen des deutlich erhöhten Aufwandes in Erbsachen, oft auch erhöhten Schwierigkeitsgrads der Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth eine Grundgebühr von 1,8 nach RVG zugrunde legt und in einer Reihe von Fällen auch ausdrücklich mit seinen Mandanten Honorarvereinbarungen schließt, die für beide Seiten klare überschaubare und kalkulierbare Verhältnisse schaffen.

In etlichen Testamentsvollstreckungen hat der Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth auch schwierige Nachlässe abgewickelt und bei sehr streitbaren und uneinigen Erben meist am Schluss eine Befriedung erzielt oder zumindest die Beendigung von Streitereien.

Viele wichtige und fachliche Informationen finden Sie vor allem auf den Seiten:

  • erbrecht-saarland.de
  • testamentsvollstrecker-saarland.de
  • pflichtteil-anwalt-saarland.de

Auf der Kanzlei-Homepage: www.roth-koll.de finden Sie auch etliche Urteile und weitere Hinweise.

Sie können aber auch unmittelbar mit der Fachanwaltskanzlei-Erbrecht Roth Kontakt aufnehmen durch

  • E-Mail: info@roth-koll.de
  • telefonisch: 0681/582020,
  • per Fax:  0681/582023 oder
  • über Videokonferenz, Skype oder Zoom (nach Vereinbarung).

Die Kanzlei liegt an bevorzugter Stelle in 66121 Saarbrücken, Am Staden 9, verfügt über eigene Parkplätze im Hof.

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